01.04.03.15 (Mitte) Kosten- und Leistungscontrolling
- Laufende Nr
- 34
- SYS_1
- 01
- SYS_2
- 01.04
- SYS_3
- 01.04.03
- SYS_4
- 01.04.03.15
- ORGEINHEIT
- Rechnungswesen
- UNB
- Finanz- und Rechnungswesen
- AUFGFAM
- Controlling Betriebswirtschaft
- ERAAA
- Kosten- und Leistungscontrolling
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 10
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Entwickeln und Einführen neuer Methoden/Verfahren von Controllingsystemen
Neue Methoden und Verfahren des betrieblichen Controlling (z.B. Kostenerfassung, Kostenrechnung) nach allgemeiner Aufgabenstellung im Rahmen der Controllinggrundsätze und genau definierter Zielsetzung entwickeln, Einzelaufgaben und Einzelschritte definieren. Schnittstellen zu anderen Systemen analysieren und Auswirkungen abschätzen. Bei Einführung einzelne Schritte festlegen und abstimmen. Einführungsprozess überwachen.
Planen von Kosten/Leis- tungen und Überwachen der Ergebnisse
Kosten und Leistungen von Unternehmens- und Betriebsteilen (z.B. Gemeinkosten, Umsätze, Bestände) überwachen, Maßnahmen steuern. Ergebnisrechnungen planen, analysieren und Planwerte überwachen. Vorgehensweisen festlegen. Ursachen von Ist/Soll-Abweichungen analysieren, ggf. Anpassungsmaßnahmen vorschlagen und abstimmen. Betriebsergebnisse, Kosten- und Leistungszusammenhänge analysieren, kommentieren und Maßnahmen zur Ergebnissicherung ausarbeiten. Kostenkomplexe überwachen und steuern. Zuschlagssätze, Umlageschlüssel bei Einführung neuer Produkte und Fertigungsstrukturen planen und abstimmen. Regelmäßig Bericht erstatten, Entwicklungen kommentieren.
Durchführen von Wirt- schaftlichkeitsrechnungen
Im Rahmen größerer Investitionsprojekte, Verlagerungen, Produktionsumstellungen usw. Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchführen. Ergebnisse insbesondere nach Entwicklung der Kostenstrukturen, Kapazitätsauslastung, Ergebnissituation analysieren, ggf. Veränderungen vorschlagen, Prioritäten zur Realisierung der geplanten Projekte festlegen.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Das Entwickeln von Methoden/Verfahren von betrieblichen Controllingsystemen erfordert eine Hochschulausbildung als Dipl. Betriebswirt/- in.
Beim Einführen neuer Methoden und Verfahren von betrieblichen Controllingsystemen nach allgemeiner Aufgabenstellung, beim Durchführen von Wirtschaftlichkeitsrechnungen im Rahmen größerer Investitionsprojekte, bei Verlagerungen und Produktionsumstellungen sowie beim Planen der Kosten und Leistungen von Unternehmens- und Betriebsteilen, ist eine mehrjährige spezifische Berufserfahrung von bis zu 5 Jahren erforderlich.